Sabab Lou Wochenschau: 20. – 26.11.2017

Die vergangene Woche stand unter dem Zeichen des diese Woche stattfindenden EU-AU-Gipfels in Abidjan, Elfenbeinküste. Im Vorfeld skeptisch beobachtet von den Medien.

Thema des Treffens soll die Ablösung des seit 2000 geltenden Cotonou-Abkommens sein, welches das zwischenstaatliche Verhältnis zwischen der EU und den Staaten der Afrikanischen Union, AU, im Bereich Entwicklungshilfe, Handel, Investition, Menschenrechte und Staatsführung regeln soll. Das neue Abkommen soll 2020 in Kraft treten. Jedoch sind sowohl das Cotonou Abkommen, ebenso wie die vier seit 1975 geschlossenen Lomé-Abkommen, an dem Anspruch gescheitert, eine gleichberechtigte Entwicklungspartnerschaft einzuführen. Gescheitert an der Wirklichkeit? An den von vielen NGO´s scharf kritisierten EPA´s, den European Partnership Agreements? Welche Erfolgschancen hat ein erneutes Abkommen? Hier hört die Gleichberechtigung in den Augen vieler afrikanischer Partner auf. Aber lesen Sie selbst dazu.

 

neues deutschland: Der afrikanische PatientIn Vorbereitung auf das Treffen möchte ich Ihnen einen kurzen Artikel aus neues-deutschland.de empfehlen. Autor Martin Ling verweist in seinem Bericht „Der afrikanische Patient“ auf ein neues Papier der EU-Entwicklungskommission. Der Kern ist die Förderung des Privatsektors in Afrika. Die präzise Sicht des Autors dazu möchte ich ungefiltert subsumieren: Was nun auf dem Tisch liegt, ist ein Wunschkonzert fern jeder realistischen Einschätzung von Afrikas Realitäten: Der Privatsektor und mehr Freihandel sollen das richten, was unzureichende Präferenzabkommen à la Cotonou de facto nicht vermocht haben: Afrikanischen Ländern nachholende und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Die neue EU-Strategie wird das nicht ändern. Viel spricht dafür, dass sie mit »Operation gelungen, Patient tot« endet.“


ZDF: Niger - Politik im PraxistestAuch das ZDF bemüht sich der kritischen Betrachtung des Gipfels. Sehr empfehlenswert finde ich den Artikel der beiden Autoren Doris Ammon und Carsten Meyer „Marshallplan für Afrika – Niger – Politik im Praxistest. Sie prüfen, ob die Versprechungen der deutschen Regierung unter den gegebenen Voraussetzungen im Staat Niger überhaupt umgesetzt werden können. Und wieso wird der Staat Niger überhaupt als so förderwürdig angesehen? Ist es, weil er als Drehscheibe/Umschlagplatz für Geflüchtete gilt? Oder wegen seiner hohen Armutsrate? Der Wunsch, Investoren aus Deutschland anzulocken, prallt jedenfalls auf eine ernüchternde Wirklichkeit, finden die sorgfältig recherchierenden Journalisten. Die Infrastrukturprobleme sind einfach zu groß.
Ammon und Meyer finden, dass die große Politik bei der Wirtschaftsförderung noch einen sehr weiten Weg vor sich hat. Die Jobs, soviel ist klar, fallen nicht vom Himmel.


euractiv: Ausgaben für Entwicklung: Geberländer werden kreativIn weiterem Zusammenhang mit dem EU-AU-Gipfel steht das Thema ´Blending´, eine Kombination aus öffentlichen Geldern und Entwicklungshilfe aus dem Privatsektor, im Fokus von euractiv.de. Lesen Sie dazu den Artikel „Ausgaben für Entwicklung: Geberländer werden kreativ“ von Benjamin Fox in der Übersetzung von Tim Steins. Dieses Thema wird ganz oben auf der Themenliste des Gipfels in Abidjan stehen. Vielen Entwicklungs-NGO´s bleibt Blending ein Dorn im Auge. Sie kritisieren die Intransparenz sogenannter Blending-Projekte, da es keine verbindlichen Rechenschaftsvorschriften gibt, und damit eine Wirkungsmessung fraglich wird. Auch kritisieren Nichtregierungs-Organisationen, laut Fox, dass solche profitorientierten Blending-Projekte eher in Ländern mit mittlerem Einkommen stattfinden, und nicht in Staaten, die am dringendsten auf Hilfe angewiesen sind. „Mit Blending stärken wir höchstens unsere eigene Selbstgefälligkeit,” zitiert Autor Fox Polly Meeks vom European Network on Debt and Development. In diesen ‚Entwicklungshilfe‘-Vorschlägen fänden sich „Zinsraten, deren Höhe gleichauf mit kommerziellen Darlehen ist.“ In anderen Worten: Man schreibt sich seitens der Politik gerne Investitionsförderung auf die Fahne, aber zugrunde liegt wirtschaftliches Vorteilsdenken, denn Investoren lassen sich offensichtlich ihr Risiko mit hohen Zinsraten vergelten. Ein Marktgesetz?

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